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Fernsprechsonderanlage des Ministers für Nationale Verteidigung
(es besteht kein Zusammenhang zur Sonderfernsprechanlage des Ministerrates der DDR )
Die Fernsprechsonderanlage, auch als Ministeranlage bezeichnet, stellte eine Telefonanlage dar, die als Nebenstellenan-lage für einen ausgewählten Personenkreis an den Standorten
Strausberg und Berlin betrieben wurde. Die Anlage war Teil der Automatischen Telefonzentrale ( ATZ 65 N) der Nachrichtenzentrale des MfNV und einer Großwahl- Nebenstellenanlage
(GWN) in Berlin 1.
Funktion und Aufgabe der Ministeranlage gleichzusetzen mit “Ministervermittlung”, bedeutet die Assoziation eines Vermittlungsplatzes, an dem Gespräche zwischen Teilnehmern her-
gestellt werden. Und das ist hier völlig unangebracht.
Zwischen Strausberg und Berlin waren 6 Querverbindungsumsetzer geschaltet. Sie ermöglichten den schnellen Ausstieg von Strausberg nach Berlin und umgekehrt mit der Ziffer „6“.
Alleiniger Mitnutzer der Anlage als Teilstreitkraft der NVA war das Kommando Luftstreitkräfte/ Luftverteidigung mit seinem Kommando in Eggersdorf bei Strausberg. Die Teilnehmer-
schaltungen (TS) wurden als außen liegende Nebenanschlüsse der Anlage bezeichnet.
In Strausberg standen von der ATZ 65 N 300 Anrufeinheiten (AE) für die Fernsprechsonderanlage zur Verfügung. Ihr Beschaltungsgrad lag im Dezember 1989 bei 76 %, gleich 228
Teilnehmerschaltungen (TS). Ihre Beschaltung erfolgte gemäß einer Nomenklatur der Nachrichtenordnung (Ordnung Nr. 040/9/200) des Stellvertreters des Ministers und Chef des Haupt-
stabes.
Teilnehmer der Anlage waren u.a. der Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, alle Mi-nister und Staatssekretäre der Regierung der DDR, Mitglieder
des Politbüros der SED, Generale, deren Bürochefs und weitere ausgewählte Personen. Auch als Wohnungsanschlüsse waren TS geschaltet.
Jeder Teilnehmer bekam ein gesondertes Fernsprechverzeichnis mit dem Hinweis ausgehändigt „Die Ministeranlage ist nur für den Austausch offener Informationen bestimmt. Informa-
tionen mit geheimen und vertraulichen Charakter sind nicht zu übermitteln“
Eine Überwachung der Gespräche über die Fern-
sprechsonderanlage erfolgte nicht. Der Chef des
Hauptstabes der NVA hätte dazu niemals eine
Genehmigung erteilt. Die Leitungen waren auch
nicht an die Überwachungsplätze angeschaltet.
Stellt sich die Frage, woher Betreiber von
Webseiten ihre Weis-heit nehmen und behaupten,
dass hier überaus ge-heime Informationen
übertragen wurden und damit eklatante Verstöße
auf höchster Führungsebene begangen wurden.
Eine Überwachung durch Angehörige der Ver-
waltung 2000 (Militärabwehr) scheint nahezu
unmöglich. Dazu hätte man im Hauptverteiler
der Nachrichtenzentrale Rangierungen vor-
nehmen müssen. Das wäre ohne Bereitstellung
von Leitungsinformationen aus dem Schaltorgan
oder des technischen Personals im Hauptver-
teiler nicht möglich gewesen. Von anwesenden
Diensthabenden wären solche Aktivitäten nicht
unbemerkt geblieben. Mir sind keine solche
Handlungen bekannt. Und hätte es sie tatsäch-
lich durch die Militärabwehr gegeben, kein Au-
ßenstehender hätte sie jemals zur Kenntnis be-
kommen. Von daher sind anderslautende Be-
hauptungen mehr als zweifelhaft.
Automatische Telefon-
zentrale ATZ 65 N
Prinzipdarstellung
Vorteile bei der Nutzung der Anlage bestanden darin:
- bei Wahl eines Teilnehmers innerhalb der Teilanlagen (Strausberg oder Berlin) waren anstelle von 4, nur 3 Ziffern
zu wählen. Bei Ausstieg von Strausberg nach Berlin und umgekehrt 4 Ziffern,
- externe Teilnehmer konnten sich nicht in die Anlage einwählen,
- das Herstellen von Verbindungen zwischen den Anlagen über einen Vermittlungsplatz möglich war.
Die Fernsprechsonderanlage wurde offiziell am 07.Dezember 1990 außer Betrieb gesetzt. Alle Anrufeinheiten der ATZ 65 N zur allgemeinen Nutzung wurden über das
Jahr 1990 hinaus, weiter von der Bundeswehr betrieben.