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Errichtung von geschützten Führungsstellen (FüSt) der Bezirksverwaltung (BzVw) des MfS
Bezug: Website www.abenteuer-heimat.de (vormals) m Zusammenhang mit der Errichtung einer geschützten Führungsstelle der Bezirksverwaltung (BzVw) Halle des MfS
(Tarnname: FASAN) im Jahre 1968 nord-östlich von Halle.
Formulierung:
Die Errichtung der Führungsstelle erfolgte gemäß Direktive des NVR (Nationaler Verteidigungsrat) der DDR
Antwort:
Im Verlaufe seiner Tätigkeit hat sich der Nationale Verteidigungsrat (NVR) der DDR mehrfach mit der Thematik ge-schützter Führungsstellen beschäftigt, so u.a. in den Sitzungen
am:
- 06.April 1962 - 03.Mai 1974 - 02.Oktober 1981
- 21.November 1968 - 30.September 1977 - 05.Februar 1988
In der Sitzung am 06.April 1962 wurde über die Führungsstellen Rüdersdorf, Geltow und Fürstenwalde entschieden. Das erste große Programm zum Bau von Bunkeranlagen in
der DDR wurde in der Sitzung am 21.November 1968 für den Zeitraum von 1971-1980 beschlossen. Ein zweites Programm am 03.Mai 1974 für den Zeitraum 1976-1990. Kor-
rekterweise wurden die Programme als „Konzeptionen für die Errichtung geschützter Führungsstellen ... „, bezeichnet. Keines der Bunkerbauprogramme ist in die
Militärgeschichte der DDR mit der Bezeichnung „Programm
Filigran“ oder "Programm Delphin" eingegangen, auch nicht wenn Buchtitel etwas anderes vermitteln, bzw. im Vorwort eines Buches das Gegenteil zu lesen ist. Mehr ... .
Direktiven zu Führungsstellen des MfS wurden in den Sitzungen des NVR weder beschlossen, noch verabschiedet. Die geschützten Führungsstellen der Bezirksverwaltungen
für Staatssicherheit in den Bezirken der DDR waren nicht einmal Gegenstand der Sitzungen. Sie entstanden offensichtlich auf der Basis interner MfS- Aufgabenstellungen. Ge-
genstand der Berichte, Konzeptionen, Vorlagen und Beschlüsse des NVR waren immer nur die Objekte zentraler Bedeutung, u.a. auch die Führungsstellen der Bezirksein-
satzleitungen (BEL).
Fazit aus den Dokumenten, der NVR der DDR hat sich mit den geschützten Führungsstellen für die BzVw des MfS nicht beschäftigt. Mit dieser und früherer Antwort ist dem Be-
treiber der o.a. Website kein Vorwurf gemacht. Vielmehr kam es mir darauf an, die Formulierung auf der Website für eine ausführliche Darstellung der Aktenlage zum Bau von
geschützten Führungsstellen in der DDR zu nutzen. Und diese Akten stehen nun einmal allen Lesern zur Verfügung.
Die Aktenlage:
1. Am 21.11.1968 wird das 1.Bunkerbauprogramm der DDR vom Nationalen Verteidigungsrat (NVR) beschlossen. Verantwortlich für die Geheimhaltung und Sicherheit des Pro-
gramms wird der Minister für Staatssicherheit gemacht. Dazu erlässt er seine “Ordnung des Ministers für Staatssicherheit über die Geheimhaltung und Sicherheit eines Pro-
gramms militärischer Investitionen”.
2. Am 03.05.1974 wird das 2.Bunkerbauprogramm vom NVR beschlossen, das erste außer Kraft gesetzt. Verantwortich für die Geheimhaltung und Sicherheit ist wiederum der
Minister für Staatssicherheit. Seine früher erlassene Ord-nung, siehe unter Pkt.1, hat er bereits ein Jahr vor der Beschlussfassung durch seinen Befehl 10/ 73 vom 5.Februar
1973, ersetzt.
Der Befehl beinhaltet u.a., alle politisch- operativen und sicherstellenden Maßnahmen des Ministeriums für Staats-sicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Geheim-
haltung und zur Mitwirkung an der Realisierung dieser militärischen Investitionen“ sind mit der Bezeichnung „Filigran“ zu planen und durchzuführen. (zum Befehl 10/73).
„Filigran“ stellt also eine Tarnbezeichnung für Maßnahmen des MfS dar, die zur Sicherheit und Geheimhaltung des Bunkerbauprogramms dienen. Mit dem Sachbuch Befehl
„Filigran“ wird aber ein anderer Eindruck erweckt. Es be-schreibt weniger die Maßnahmen des MfS zur Sicherheit und Geheimhaltung, vielmehr den Bunkerbau in der DDR und
damit entsteht der Eindruck, Befehl „Filigran“ ist gleichzusetzen mit dem beschlossenen Bunkerbauprogramm des NVR der DDR.
Ähnlich verhält es sich mit dem Titel des Sachbuches “Atombunker Kalter Krieg, Programm Delphin”. Auch hier wird der Eindruck erweckt, bei der „Konzeptionen für die
Errichtung geschützter Führungsstellen ... des NVR , handelt es sich um ein Bunkerbauprogramm mit der Tarnbezeichnung „Programm Delphin“. Ein solches Programm aber
gab es nicht. Es gab lediglich einen Vorschlag von Offizieren aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung, diese Tarnbezeichnung für das Investitionsprogramm des Bunker-
baus anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde jedoch niemals im NVR diskutiert, geschweige denn angenommen. Die Kennzeichnung als Vorschlag ist auf Seite 28 im Faksimile
des Sachbuches ausgeblendet. Damit wird die wahre Bedeutung von „Programm Delphin“ verschleiert und dem Le-ser das Programm als ein Programm für den Bunkerbau in
der DDR vermittelt.
Kurioserweise schreibt der gleiche Autor in Befehl „Filigran“ (2001) auf Seite 125, Bezug nehmend auf den Be-schluss des NVR am 03.05.1974, wörtlich: Damit wurde der
Beschluss vom 21.11.1968 (u.a. auch 34 Anlagen der NVA betreffend) und das „PROGRAMM DELPHIN“ über 2.042 Mio. Mark außer Kraft gesetzt.
“Atombunker Kalter Krieg Programm Delphin” erschien nur 6 Jahre später, im Jahre 2007, da hatte der gleiche Autor längst vergessen, das es kein Programm Delphin mehr
gibt ! Das gab es nie !