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Der NVR (Nationaler Verteidigungsrat) der DDR diskutierte und beschloss am 23.10.1969 die Konzeption zur Schaffung eines Fernmeldegrundnetzes des
staatlichen Fernmeldewesens von 1971 - 1985. Seine Aufgabe: Fernmeldetechnische Sicherstellung der Führungsorgane der SED und des Staates sowie der
Vereinten Streitkräfte. Die Konzeption sah die Bildung von 6 Fernmeldehaupt-trassen in OST-WEST- Richtung und von 3 (später 4) in Nord-SÜD- Richtung
vor. Dazu die Verlegung von 3100 Trassenkilometern. Zu schaffen waren 23 Grundnetzknoten Typ A und 15 Typ B, 81 Netzknoten (so genannte
Übertragungsstellen) mit Notvermittlungen , die als Anschaltpunkte für die in dem betreffenden territorialen Bereich untergebrachten Führungsstellen, Objekte
und führungswichtigen Räume der politischen, militärischen und staatlichen Organe sowie für die Führungsstellen, Konzentrierungs- und Entfaltungsräume der
Streitkräfte. Dafür sind entsprechende Schalt-, Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen einzurichten. Alle Übertragungsstellen für den
Verteidigungszustand sind mit Angehörigen der NVA zu besetzen.
Nicht alle Aufgaben dieser Konzeption konnten infolge der wirtschaftlichen Situation erfüllt werden. Die Übertragungsstellen für die Sicherstellung eines Not-
und Havarienetzes der NVA jedoch gingen in Betrieb und waren einsatzbereit. Funktion und Zweckbestimmung: Aufrechtwerhaltung und Gewährleistung
flächendeckender Fernsprechverbindungen im handvermittelten Verkehr bei Ausfall aller überwiegend automatisch und halbautomatisch betriebenen
Fernsprechvermittlungssysteme in den Nachrichtenzentralen. Es integrierte in sich 11 Übertragungsstellen der DP (militärisch geführt) und drei Troposphären-
Funkzentralen, hier als Stütznachrichtenzentralen (StNZ), bezeichnet. Sie waren vorbereitet für die Anschaltung mobiler Übertragungseinrichtungen der
Streitkräfte und der Deutschen Post. Das Zusammenwirken mit öffenlichen Netzen und dem Nachrichtensystem der Feldführung der Streikräfte war
gewährleistet.
Not- und Havariefernsprechnetz der NVA auf der Grundlage des Gesamtstaatlichen Fernmeldenetzes (GSN) der DDR
Anschaltmöglichkeiten
an den Übertragungs-
stellen
Fernmeldegrundnetz des staatlichen Fernmeldewesens
Not- und Havariefernsprechnetz der NVA
Technikeinsatz:
Eingesetzt war das Fernsprechvermittlungssystem FVS 4 in Veirdraht-
Anschaltung (1 Doppelleitung Senden, 1 Doppelleitung Empfangen).
Kompatibel zum System FSV 4, der Hand-
vermittlungsplatz. In den Troposphären-
Funkstationen befindet er sich im Raum
des Diensthabenden Nachrichten (DN).
Hier waren die Fernverbindungen aufge-
schaltet und konnten zu allen anderen
Vermittlungen vermittlet werden. Über die
an den Vermittlungen angeschalteten
mobilen Na.-Mittel war die Herstellung von
Verbindungen in die Nachrichtennetze der
Feldführung gewährleistet
Gestellreihen des Vermittlungs-
systems FVS 4, zu besichtigen
in der Troposphären- Funksta-
tion Wollenberg.
Ein im offenem Regime betrie-
benes Fernsprechsystem.
Dieses Fernsprechsystem existierte unabhängig vom Troposphären- Nachrichtensystem. Beide Systeme bedingten sich nicht. Aus schutztechnischen
Gründen wurde die FVS 4 mit den Bedienplätzen in den Bunkern der Troposphären- Funkstationen installiert. Alle anderen Übertragungsstellen mit ihren
technischen Einrichtungen befanden sich in verbunkerten oder Trümmerschutz garantierenden Einrichtungen oder Kellern. Damit wurde eine relativ ho-
he Standhaftig- und Zuverlässigkeit des Systems gewährleistet. Verschlüsselungstechnik wurde nicht eingesetzt.