Websiten unter der
...privat und unabhängig ...
2005 - 2024 J.Kampe
Das Ende des RFN der Partei und NVA / RFN - Schmalband-Richtfunknetz
Eine logische Erklärung für die Übergabe beider Netze an die Deutsche Post (DP) zu finden, fällt auch mehr als 30 Jahre später schwer, die Dokumentenlage
ist dünn. Allein der Grad der Enttarnung des Netzes durch die gegnerische Seite und die Abhörbarkeit von Informationen kann es nicht gewesen sein. Die Nut-
zung war ohnehin für den täglichen Dienst organisatorisch und tehnisch auf ein absolutes Minimum beschränkt. Mit dem „Integrierten Stabsnetz der Partei-
und Regierung und der bewaffneten Organe“ (S1-Netz) der DDR stand ein zuverlässig arbeitendes Kommunikationsnetz zur Verfügung. Und die politische
Situation in der DDR schien Anfang der 1980er Jahre noch intakt.
Die Bezirksrichtfunkzentralen wurden Bezirksrichtfunkübertragungsstellen und die einzig im Grundmittelbestand der NVA verbliebene Hauptrichtfunkzentrale
wurde die Richtfunkübertragungsstelle Stülpe, geführt von der ZfSB (Zentralstelle für Schaltung und Betrieb), die auch als Führungsinstrument des S1- Netzes
verantwortlich zeichnete. Vom Leiter der ZfSB wurden für die Jahre 1989/90 eine Vielzahl von Betriebsereignisse registriert. U.a. leistete die NVA für die DP
materielle und finanzielle Ünterstützung bei der Verlegung eines neuen Stromkabels zur Richtfunkübertragungsstelle Stülpe. Vom Kommando Luftstreitkräfte/
Luftverteidigung (Kdo. LSK/LV) wurde 1989 eine zweite Richtfunkverbindung zur Richtfunkübertragungsstelle Stülpe mit dem Gerät FM 24-400 aufgenommen.
Alle Richtfunkverbindungen zu den Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos wurden Anfang 1990 eingestellt und im Februar 1990 alle anderen Dienststellen
der NVA/ Sonderobjekte in der Größemordnung von 55 abgeschaltet. Ab Mai 1990 wurden in den A- Türmen der Bezirksrichtfunkübertragungsstellen jeweils
eine Etage für die Installation von Technik für das bundesdeutsche C-Netz frei geräumt. Die letzten Richtfunkstrecken mit dem RVG- 934 wurden außer
Betrieb genommen. Mit Wirkung vom 17.September 1990 12:00 Uhr erfolgte die Außerbetriebnahme der ehemaligen Netzebene 1 des RFN der Partei. Die
Folge war die Einstellung der Arbeit aller von der NVA beigestellten Vermittlungsstellen und die Einstellung der Arbeit in der Richtfunkübertragungsstelle
Stülpe.
Einer der Gründe für die Übergabe der Netze an die Deutsche Post im Jahre 1984 könnte ein Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom
23.06.1980 gewesen sein. In der Sitzung des NVR wurde die Schaffung eines einheitlichen Nachrichtensystems zur Führung der DDR im Verteidigungszu-
stand beraten. Dazu wurden die entsprechenden Nachrichtengrundsätze und die Anordnung Nachrichtenverbindungen mit dem Decknamen „FERRIT“
seitens des Ministers für Nationale Verteidigung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitern der zentralen Führungsbereiche, erlassen. Die Grundsätze
sahen mit einem Spezialvorhaben bis 1990 den Ausbau eines Richtfunknetzes der zentralen Führungsebene vor. Die Übergabe der beiden RFN- Netze an
die Deutsche Post findet in genannter Sitzung allerdings keine Erwähnung.
Das einheitliche Nachrichtensystems zur Führung der DDR im Verteidigungszustand sollte bis 1985 errichtet werden und basieren auf :
- dem Grundnetz im staatlichen Nachrichtenwesen (GSN) für die Vereinten Streitkräfte, die Partei-, Staats- und militärische Führung,
- dem “integrierten Stabsnetz der Partei und Regierung und der bewaffneten Organe”
- dem Nachrichtennetz der geheimen Regierungsverbindungen,
- sowie auf Nachrichtenmitteln der zentralen Führungsbereiche.
In einer Sitzung des NVR am 05.12.1986 wurde analysiert, die Ausweichobjekte (Führungsstellen) der Bevollmächtigten des Generalsekretärs des ZK SED
und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates und der ersten Sekretäre und Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verfügen nur über eine minimale
stationäre Nachrichtenausrüstung, damit sind sie nicht, bzw. nur bedingt mit Nachrichtenverbindungen sichergestellt. Mit Übergang in höhere Stufen der Ein-
satz-/ Gefechtsbereitschaft wird die Funktionssicherheit der Führungsstellen durch zusätzliche Aufnahme von Kosmischen-, Troposphären-, Richtfunk, Funk-,
sowie Draht und Kurierverbindungen erhöht. Ein Zustand der so nicht befriedigen konnte und nur ein Hinweis darauf sein kann, das die gestellten Ziele of-
fensichtlich nicht erfüllt wurden.
Getroffene Einschätzung ist die Grundlage für neue Ziele, neue Aufgaben, die infolge der wirtschaftlichen Situation in den 1980er Jahren in der DDR bereits
1988 wieder begraben werden müssen, bzw. in die 1990er Jahre verschoben werden. So beschäftigte sich der NVR in der Sitzung am 05.02.1988 mit der
Freisetzung von Investitionsmitteln aus dem Plan der zentralen Spezialbauten im Zeitraum bis 1990. Diese sahen in einem Umfang von 54,7 Millionen Mark
die Erweiterung und Stabilisierung der Drahtnachrichtenverbindungen und die Schaffung eines Richtfunknetzes der zentralen Ebene im Zeitraum von 1986 bis
1990 vor. Dem Vorhaben lag die Zielstellung zugrunde, die Nachrichtenverbindungen zwischen o.a. Führungsstellen in Anzahl, Qualität und Sicherheit der
Übertragungskanäle in einen Zustand zu versetzen, der voll den Anforderungen entspricht. Allein zwei Drittel der Gesamtinvestition waren für die Schaffung
eines stationären teilgeschützten Richtfunknetzes der zentralen Ebene geplant. Bedeutete, dass alle vorbereiteten Führungsstellen der zentralen Bereiche
und der Bezirkseinsatzleitungen in einem neuen Richtfunknetz untereinander verbunden sein sollten. Mit einem solchen Netz, hochkanalig und informations-
geschützt, wäre eine Vielzahl der Nachteile der RFN kompensiert worden. Die Teilnehmer des geplanten Richtfunknetzes sind in der folgenden Grafik dar-
gestellt. Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.