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Der SAS- und Chiffrierdienst in den bewaffneten und staatlichen Organisationen der DDR
Bezug: Website http://scz.bplaced.net/index.html
Behauptung:
Aus der DV 040/0/001 abgeleitete Verpflichtung aller Nachrichtenzentralen eine Kontrollzentrale/-stelle zur Einhaltung
der Nachrichtensicherheit zu errichten und betreiben. Aufgaben lt. DV 040/0/001 Pkt. 243 und 244 sowie DV 040/0/014
Pkt. 4 d. Und die durch den Stellvertreter des Ministers und Chef Nachrichten des Hauptstabes festgelegte - Nachrich-
tenordnung - die Ordnung 040/9/200 befiehlt die Fernsprechüberwachung.
Antwort:
1. O.a. Behauptung stellt eine unverstandene Forderung der Dienstvorschrift DV 040/0/001- Organisation und Sicherstellung von Nachrichtenverbindungen in der
Armee - dar.
2. Die Dienstvorschrift ist am 01.Dezember 1989 in Kraft gesetzt. Ihre Forderungen wurden in der Praxis infolge der eingeleiteten politischen Veränderungen kaum
noch wirksam, basierten aber auf Schlussfolgerungen jahrelanger praktischer Erkenntnisse und Erfahrungen in den Nachrichtenführungsorganen.
3. Die in der Behauptung genannte Kontrollzentrale /- Stelle mit den Nachrichtenzentralen in Verbindung zu bringen ist eine Verkennung der Forderungen. Diese
Einrichtungen waren lt. Forderungen der Dienstvorschrift ab der Führungsebene Verband aufwärts zu schaffen. Der Inhalt ihrer Arbeit konzentrierte sich voll und
ganz auf die Einhaltung der Forderungen der Nachrichtensicherheit. (ein Komplex von Aufgaben, nachlesbar in der Dienstvorschrift) In den niedrigeren Führungs-
ebenen lag die Verantwortung für die Einhaltung der Forderungen der Nachrichtensicherheit in den Händen der Stabschefs und der Kommandeure.
Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Forderungen der Nachrichtensicherheit von Sonderaufgaben der Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes zu
sprechen ist zwar spektakulär aber nicht relevant weil Bestandteil deren Dienstpflichten.
Die Fernsprechüberwachung stellt im Komplex der Aufgaben der Nachrichtensicherheit nur einen Bruchteil dar. Sie wurde nicht permanent durchgeführt sondern
nur zeitweise in Vorbereitung von bevorstehenden besonderen operativen Ereignissen und das verstärkt, beginnend etwa Mitte der 1980er Jahre.
Überwacht wurden die von den Fernsprechvermittlungsplätzen vermittelten Gespräche in das öffentliche Fernsprechnetz der Deutschen Post und in die NVA- eige-
nen Nachrichtennetze. In größeren Nachrichtenzentralen wie z.B. der des Ministeriums für Nationale Verteidigung stand neben dem Betriebsraum der Fernsprech-
vermittlung ein gesicherter Raum mit den Überwachungsschränken zur Verfügung - ausführlich wird dazu in der Publikation “Wostok die Nachrichtenzentrale im
Zentrum der militärischen Macht der DDR” berichtet.
Dem Betreiber o.a. Website ist bestens bekannt das alle Einrichtungen des SAS- und Chiffrierdienstes in den stationären (ortsfesten) Objekten in kontrollierten
Zonen / gesicherten Bereichen in (Feldnachrichtenzentralen Bewachung mit scharfer Munition) installiert waren. Die Anforderungen an die Sicherheit waren enorm
hoch, exakt formuliert und ohne wenn und aber durchzusetzen. Allein die technische Abnahme dieser Zonen / Bereiche bei Anwesenheit der Mitarbeiter des
Zentralen Chiffrierorgans der DDR (MfS) wäre gemäß den Festlegungen der Dienstvorschrift DV 040/0/010 für den SAS- und Chiffrierdienst gescheitert, wenn in
diesen Zonen / Bereichen anders geartete technische Einrichtungen installiert gewesen wären.
Wenn in der Hilfsnachrichtenzentrale 4 (Hennickendorf) gegen Bestimmungen der Sicherheit verstoßen wurde bleibt zu hoffen und zu wünschen das der Betreiber
der Webseite alle Details glaubhaft vermittelt. Wünschenswert wäre es, diese auf seiner Website zu benennen:
1. wer hat den Auftrag zu den “Sonderaufgaben” / Fernsprechüberwachung erteilt,
2. welche technischen Geräte wurden eingesetzt,
3. wem wurden die Aufzeichnungen / Mitschnitte zur Auswertung übergeben.